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Kernübersicht
über die Fachvereinigung
Wer
sind wir?
Unter dem Namen "Fachvereinigung der Finanzkontrollen"
(Fachvereinigung) besteht ein Verein im Sinne von Art.
60 ff ZGB. Mitglieder der Fachvereinigung sind die Finanzkontrollen
öffentlicher Verwaltungen der deutschsprachigen Schweiz
und des Fürstentums Liechtenstein, vertreten durch ihre
Vorsteher. Die Fachvereinigung hat ihren Sitz am jeweiligen
Ort des Präsidiums.
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Was
wollen wir?
Die Fachvereinigung bezweckt:
a) Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete
der Revision öffentlicher
Verwaltungen
b) Austausch fachbezogener Informationen
c) Weiterbildung durch Kurse und Tagungen
d) Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Finanzaufsicht
e) Erarbeitung von Stellungnahmen.
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Wie machen wir das?
Die Organe der Fachvereinigung sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Geschäftsstelle
d) die Revisionsstelle
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, aus deren Mitte
die Generalversammlung den Präsidenten wählt. Die Geschäftsstelle
wird auf Antrag des Präsidiums vom Vorstand gewählt. Die
Geschäftsstelle ist in der Regel am Ort des Präsidiums.
Die Geschäftsstelle erledigt die Geschäfte der Fachvereinigung,
führt das Protokoll und die Rechnung. Sie bereitet die
Tagungen und Versammlungen vor. |
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