4. Mitglieder 
Mitglieder der Fachvereinigung sind die
Finanzkontrollen öffentlicher Verwaltungen der deutschsprachigen
Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, vertreten
durch ihre Vorsteher.
5. Beitritt
Aufnahmegesuche sind schriftlich an das
Präsidium der Fachvereinigung zu richten.
Der Vorstand entscheidet über die
Aufnahme, vorbehältlich der Genehmigung durch die
Generalversammlung.
Die Generalversammlung ist berechtigt,
ein Aufnahmegesuch ohne Begründung abzulehnen.
6. Austritt und Ausschluss
Der Austritt aus der Fachvereinigung
steht jedem Mitglied bei Einhaltung einer halbjährigen
Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres mit
schriftlichem Gesuch an das Präsidium frei.
Die Generalversammlung ist berechtigt,
Mitglieder, die den Bestrebungen der Fachvereinigung entgegenarbeiten,
auszuschliessen.
Die freiwillig austretenden sowie die
ausgeschlossenen Mitglieder haben keinen Anspruch auf
das Vereinsvermögen.
III. Organisation
7. Organe
Die Organe der Fachvereinigung sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Geschäftsstelle
d) die Revisionsstelle
8. Generalversammlung
8.1 Allgemeines
Die Generalversammlung ist das oberste
Organ des Vereins. Sie findet in der Regel im ersten Semester
eines Jahres statt. Die Generalversammlung ist beschlussfähig,
wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
8.2 Obliegenheiten
Die Generalversammlung ist zuständig
für:
a) Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
b) Wahl der Revisionsstelle
c) Abnahme des Jahresberichtes
d) Genehmigung der Jahresrechnung
e) Entlastung des Vorstandes
f) Festsetzung des Jahresbeitrages
g) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
h) Festlegung des Jahresprogrammes
i) Vornahme von Statutenänderungen
k) Auflösung der Fachvereinigung
8.3 Einberufung
Die Einberufung hat mindestens einen
Monat vor der Generalversammlung zu erfolgen mit Bekanntgabe
der zu behandelnden Geschäfte. Über die Behandlung
nicht traktandierter Geschäfte entscheidet die Generalversammlung.
8.4 Abstimmungen
Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen
und Wahlen nach dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der Präsident.
9. Vorstand 
9.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, aus deren Mitte die Generalversammlung
den Präsidenten wählt.
9.2 Amtsdauer
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Präsident und die übrigen Mitglieder sind nach Ablauf
der Amtsdauer wieder wählbar. Ersatzwahlen sind möglich.
9.3 Wählbarkeit
Bei der Wahl des Vorstandes ist auf die
Vertretung der Finanzkontrollen von Kantonen und Städten
Rücksicht zu nehmen. Alle Mitglieder sind berechtigt,
Vorschläge für die Wahl in den Vorstand einzureichen.
9.4 Rücktritte
Rücktritte aus dem Vorstand sind
dem Präsidenten auf Ende eines Kalenderjahres einzureichen.
9.5 Organisation
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder wenn mindestens zwei der
Vorstandsmitglieder eine Sitzung verlangen.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen nach dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit
steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Die Beschlüsse können auch auf
dem Zirkularweg gefasst werden.
Über die Vorstandssitzung wird Protokoll
geführt.
9.6 Obliegenheiten
Dem Vorstand obliegen namentlich:
a) Einberufung der Generalversammlung
b) Vertretung der Fachvereinigung nach
aussen
c) Wahl der Geschäftsstelle
d) Berichterstattung über die
Tätigkeit und die
Rechnungsablage
e) Organisation und Durchführung
von Tagungen
f) Beizug von Fachexperten und Referenten
g) Beschlussfassung über weitere
Geschäfte, die nicht durch die Statuten von der
Generalversammlung zu fassen
sind.
10. Geschäftsstelle 
10.1 Wahl
Die Geschäftsstelle wird auf Antrag
des Präsidiums vom Vorstand gewählt. Die Amtsdauer
beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
10.2 Ort
Die Geschäftsstelle ist in der Regel
am Ort des Präsidiums.
10.3 Obliegenheiten
Die Geschäftsstelle erledigt die
Geschäfte der Fachvereinigung, führt das Protokoll
und die Rechnung. Sie bereitet die Tagungen und Versammlungen
vor.
11. Revisionsstelle 
Die Generalversammlung wählt jedes
Jahr eine andere Finanzkontrolle als Revisionsstelle.
Finanzkontrollen, die im Vorstand vertreten sind, sind
nicht wählbar.
Die Revisionsstelle prüft die auf
den 31. Dezember abgeschlossene Jahresrechnung und erstattet
darüber einen Bericht an die Generalversammlung.
IV. Finanzen
12. Geschäfts- und Rechnungsjahr
Für den Jahresbericht und das Jahresprogramm
ist die Zeit von General- zu Generalversammlung massgebend.
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
13. Mitgliederbeiträge
Die Fachvereinigung erhebt einen jährlichen
Mitgliederbeitrag. Der Beitrag wird von der Generalversammlung
jedes Jahr festgesetzt. Der Beitrag ist zahlbar bis Ende
September eines Jahres.
Im weiteren kann die Fachvereinigung
freiwillige Beiträge und Spenden entgegennehmen.
14. Tagungsbeiträge und Kursgelder
Die Fachvereinigung erhebt für ihre
Tagungen und Kurse Beiträge, die die entstehenden
Kosten decken sollen.
15. Entschädigungen
Vorstand und Geschäftsstelle können
für die Erledigung ihrer Aufgaben entschädigt
werden. Die GV legt pro Amtsdauer die Gesamtentschädigung
fest. Aufteilung und Auszahlung der Entschädigung
fallen in die Kompetenz des Vorstandes.
V. Schlussbestimmungen
16. Statutenänderung 
Jeder Antrag auf Änderung der Statuten
muss über den Vorstand allen Mitgliedern mit der
Traktandenliste zugestellt werden.
Der Beschluss über eine Statutenänderung
bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder.
17. Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Fachvereinigung
haftet ausschliesslich deren Vermögen. Jede persönliche
Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
18. Auflösung
Für die Auflösung der Fachvereinigung
bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder.
Über die Verwendung des Vermögens
der Fachvereinigung entscheidet die Generalversammlung.
19. Gültigkeit 
Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 16. September 1993 in Zürich
beschlossen und in Kraft gesetzt. Sie ersetzen diejenigen vom 27. März 1980. Die Statutenänderung
9. Vorstand wurde an der Generalversammlung vom 22.6.2007 genehmigt.
Zürich, 22. Juni 2007
Der Präsident
Hanspeter Zimmermann
Der Geschäftsleiter Markus Büchler