Fachvereinigung
Was ist der Zweck der Fachvereinigung und welche Ziele verfolgt sie?
Die Fachvereinigung bezweckt den Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Revision öffentlicher Verwaltungen, Weiterbildung der Mitglieder durch Kurse und Tagungen sowie Erarbeitung von Stellungnahmen in Vernehmlassungen und zu aktuellen Themen.
Wie ist die Fachvereinigung organisiert?
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand und das Präsidium werden von der Generalversammlung gewählt. Die Geschäftsstelle erledigt die Geschäfte der Fachvereinigung, führt Protokolle und die Rechnung. Jährlich wird durch die Generalversammlung eine Finanzkontrolle als Revisionsstelle gewählt, welche die Jahresrechnung der Fachvereinigung prüft. Die Fachvereinigung verfügt weiter über zwei fachübergreifende Boards sowie sechs Fachgruppen, welche zu spezifischen Fachgebieten tagen und Mitglieder informieren. In den Boards und Fachgruppen sind Mitglieder der Fachvereinigung vertreten.
Welche Rechtsform hat die Fachvereinigung?
Die Fachvereinigung ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB
Wer sind die Mitglieder der Fachvereinigung?
Mitglieder der Fachvereinigung sind die Finanzkontrollen öffentlicher Verwaltungen der deutschsprachigen Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, vertreten durch ihre Vorstehenden. Somit beschränkt sich die Mitgliedschaft auf die Institutionen. Im Umkehrschluss verfügt die Fachvereinigung über keine Mitgliedschaften natürlicher Personen. Die Mitarbeitenden der Mitglieder – somit die Mitarbeitenden der Finanzkontrollen – arbeiten in den Gremien (Boards und Fachgruppen) mit.
Alle Mitarbeitenden der Finanzkontrollen sind eingeladen, sich mittels persönlichem Login im Memberteil zu informieren.